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Google Web-Fonts, Google 360 Grad Panorama-Tour und die Abmahnwelle

Seit letztem Sommer mehren sich die Berichte über kostenpflichtige Abmahnungen aufgrund der Verwendung von Google-Fonts und 360 Grad Panorama-Touren auf Webseiten.

Was steckt dahinter?

Google Fonts

Googles interaktives Schriftenarchiv mit über 1400 Schriftarten wirkt zunächst wie ein nützliches Tool für die Gestaltung von Webseiten, schließlich ist es kostenlos und remote nutzbar - genau da liegt aber die Gefahr. Ist dieses Archiv nämlich fehlerhaft auf der Webseite angebunden, übermittelt es personenbezogene IP-Adressen an Google und ist somit nicht datenschutzkonform.

Dieses Problem kann leicht umgangen werden, wenn die Schriften lokal gespeichert und erst im nächsten Schritt in die Webseite eingebunden werden. Dafür müssen diese jedoch heruntergeladen werden.

Werden die Schriften remote genutzt, also nicht auf einem eigenen Server gespeichert, dann besteht die Gefahr, dass beim Laden der Schriften von einem Google-Server personenbezogenen Daten der Webseiten-Besucher an Google weitergegeben werden.

Der betroffene Webseiten-Besucher hat keine Kontrolle mehr über die Verwendung seiner Daten und wird somit in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt.

Dies betrifft vor allem auch Webseiten, die Google 360 Grad Panorama-Touren eingebunden haben, da diese auch Google Web-Fonts nutzen. Hier hilft nur, bis zur endgültigen Klärung der Rechtslage die Panorama-Touren von der Webseite zu entfernen.

Rechtsgrundlage

Das Landgericht München hat im Falle der automatischen Übertragung der IP-Adresse der Webseiten-Besucher eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Form der informellen Selbstbestimmung nach § 823 Abs. 1 BGB bestätigt.

Da durch die Weitergabe der personenbezogenen Daten die Kontrolle darüber, was mit den Daten geschieht, nicht mehr beim Nutzer selber liegt, wird dieses Recht verletzt.

Eine fehlerhafte oder fehlende Einwilligung zur Datenweitergabe stellt ebenso eine Verletzung dieses Rechtes dar.

In beiden Fällen kann ein Ersatzanspruch gemäß Art. 82 Abs. 1 DSGVO des entstandenen immateriellen Schades entstehen.

Abmahnungen zuvor kommen

Auf eRecht24 gibt es ein Tool mit dem geprüft werden kann, ob Google Web-Fonts genutzt werden. Dies kann ein guter erster Schritt zur Rechtssicherheit sein. Weitergehend ist das Herunterladen der Fonts und der Einbindung von einem lokalen Server aus auf jeden Fall rechtssicher. Die Panorama-Touren sollten bis zur endgültigen Klärung der Rechtslage entfernt werden.

Disclaimer

Dieser Artikel ersetzt keine fundierte Rechtsberatung!